Et hätt noch immer jot jejange

jotjejange.jpgKölsches Grundgesetz. Paragraph drei, glaube ich. Finde, diese außerordentlich aufwändige Schutzmaßnahme der Blümchen im Bildvordergrung zeigt, was es damit auf sich hat. Das Bild entstand am Nachmittag des zehnten November – also einen Tag vor dem großen Helau und Alaaf am Heumarkt, in der Altstadt, in Köln.

Im Hintergrund seht ihr Bühne und Backstagebereich, sowie Sockel des Reiterdenkmals ohne Reiter (Friedrich Wilhelm III.) und Pferd. Tags darauf tummelten sich zwischen 60.000 und 80.000 Menschen Jecke rund um Heumarkt und Alter Markt. Obwohl nur wenige Meter rechts rum Richtung Rheinufer, wie jedes Jahr, der Wildpinkler liebster Platz war – die Blümchen hatten es bis etwa 12 Uhr gut überlebt.

Ob das auch für die übrigen Stunden des Sessionsauftaktes galt, entzieht sich meiner Kenntnis. Denn statt dieses bunte Idyll zu bewachen, prüfte ich die Textsicherheit der Jecken.

Vielleicht gelingt es mir in den nächsten Tagen noch, am Heumarkt vorbei zu kommen und einen Blick auf die Blümchen (jetzt verrate mir doch endlich einer, ob das Stiefmütterchen sind) zu werfen. Dann kann ich euch auch sagen, ob das Kölsche Grundgesetz in Paragraph drei richtig liegt.

2 Reaktionen zu “Et hätt noch immer jot jejange”

  1. Katha

    So, wie ich das erkennen kann, sind das Stiefmütterchen. Alles andere dürfte zu der Jahreszeit sowieso nicht mehr überleben - außer Alpenveilchen (und die sehn anders aus) oder Schneeglöckchen (und deren Zeit kommt erst noch).

  2. pg

    Merci beaucoup für die Info ;o)

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